Diese Hausordnung dient dem geregelten und sicheren Miteinander in den Räumen der UnternehmerTUM MakerSpace GmbH, im Folgenden „MakerSpace“ genannt und der Erfüllung geltender gesetzlicher Vorschriften. Sie gilt für alle Besucher des MakerSpace.

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die das Grundstück bzw. die Werkstatt des MakerSpace betreten und benutzen. 

2. Hausrecht

(1)
Das Hausrecht wird von der Geschäftsleitung ausgeübt. Die Geschäftsleitung ist jederzeit berechtigt, für Teilbereiche der Einrichtung Hausrechtsbeauftragte zu benennen.

(2) 
Die in Ausübung des Hausrechts von der Geschäftsleitung getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen gehen denen der Hausrechtsbeauftragten in jedem Fall vor.

3. Öffnungszeiten

(1) 
Die Öffnungszeiten sind unter https://www.maker-space.de/oeffnungszeiten-und-faq/ abrufbar.

(2) 
Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Räume geschlossen zu halten. Sind Ausnahmefälle erforderlich, so regelt die Geschäftsleitung den allgemeinen Dienstbetrieb außerhalb der Öffnungszeiten.

4. Sicherheit und Ordnung

(1) 
Alle Personen sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Einbruch verhütet und alle technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden.

(2)
Für das Abschließen der Räume sind die Mitarbeiter verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung und das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume. Das gewaltsame Öffnen von Türen und Fenstern ist verboten.

(3)
Bei Regen, Sturm und Schneetreiben sind die Fenster rechtzeitig zu schließen. Unsere Einrichtung ist grundsätzlich der Wetterlage entsprechend zu sichern.

(4)
In sämtlichen Räumen, insbesondere den Toiletten und Werkstätten, ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle aller Art dürfen nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Gefahrstoffe und Sondermüll sind in Absprache mit unserem Personal in dafür geeigneten Behältern zu entsorgen und dürfen nur mit Einwilligung des Betreibers auf das Gelände gebracht werden.

(5)
Festgestellte Schäden und Mängel sowie Unregelmäßigkeiten oder besondere Vorkommnisse sind unverzüglich an den Betreiber zu melden.

(6)
Das Rauchen in den Räumen ist untersagt. Ausgenommen sind ausgewiesene Bereiche.

(7)
Die Benutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards, Rollern oder Ähnlichem ist in den Räumen und Anlagen grundsätzlich nicht gestattet, außer ein Mitarbeiter erteilt explizit die Erlaubnis.

(8)
Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder Betäubungsmitteln stehen, die ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, haben die Tätigkeit einzustellen. Personen in Schwangerschaft und Stillzeit dürfen in unseren Werkstätten nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG), auf das der Betreiber ausdrücklich Bezug nimmt und für anwendbar erklärt, arbeiten.

(9)
Der Konsum und die Verbreitung von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln und Drogen sind in unseren Räumen verboten.

(10)
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

(11)
Informieren Sie uns bitte in Ihrem eigenen Interesse über eine mögliche Schwangerschaft. Die Schwangerschaft und Stillzeit sind besonders gesetzlich geschützte Lebenszeiten, die zu beachten sind  

5. Brandschutz

(1) 
Alle Personen haben sich mit den Brandschutzeinrichtungen vertraut zu machen.

(2) 
Jede Person hat sich in unseren Räumen mit dem Fluchtwegeplan vertraut zu machen.

(3) 
Brandschutzanlagen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt werden.

(4) 
Eine missbräuchliche Verwendung der Feuerlöscheinrichtungen ist verboten.

(5) 
Die zentrale Notrufnummer für den Standort in Garching ist: 089 289 112

(6) 
Die zentrale Notrufnummer für den Standort in München ist: 112

6. Genehmigungspflichtige und unzulässige Betätigungen

(1)
In den Räumen und Anlagen des MakerSpace bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis (Einwilligung):

  • das Aushängen von Anschlägen und Plakaten sowie das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern,
  • Film-, Foto- und Tonaufnahmen,
  • jede Art des Vertriebs von Waren und des Sammelns von Bestellungen.

(2)
Nicht zugelassene Aushänge werden kostenpflichtig entfernt. Über Genehmigungen entscheidet die Geschäftsleitung.

7. Leitlinien

(1) 
Im MakerSpace pflegen wir die Kultur der offenen Kommunikation zur Ideenfindung, Entscheidungsfindung und Problemlösung. Nur der Austausch unterschiedlicher Standpunkte führt letztlich zur besten Lösung.

(2)
Wir dulden keine Form der Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt. Dies betrifft unser Handeln innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. 

(3) 
Wir wertschätzen unsere Mitarbeiter, Kunden, Partner und Lieferanten. Die Unterschiede in Alter, Geschlecht, Religion, Kultur und Fähigkeiten verstehen wir als Bereicherung.

8.  Spindnutzung

(1)
Die in der Werkstatt zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde können je nach Verfügbarkeit gegen Entgelt für eine abgesprochene Laufzeit gemietet werden. Die Spinde sind nicht zur Verwahrung von Wertgegenständen oder Gefahrenstoffen geeignet. 

(2)
Die Aufbewahrung in den Spinden erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Diebstahl übernimmt der MakerSpace keinerlei Haftung.

(3)
MakerSpace ist nicht zur Verwahrung oder Aufbewahrung von Sachen verpflichtet, die der Kunde nach Ablauf der vereinbarten Zeit in einem Spind zurücklässt oder außerhalb des Spinds ablegt.

(4)
MakerSpace ist berechtigt, verschlossene Spinde nach Ablauf der vereinbarten Zeit jederzeit zu öffnen und ggf. noch enthaltene Sachen zu entfernen. 

9. Fundsachen

Fundsachen im Haus sind beim Empfang abzugeben oder abzuholen. Durch die Annahme entsteht kein Haftungsanspruch oder Anspruch auf Verwahrung. Angenommene Fundsachen werden höchsten für 1 Jahr vom MakerSpace aufbewahrt und anschließend entsorgt.

10. Ahndung von Verstößen

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, dem Zuwiderhandeln von Personen, kann die weitere Nutzung der Werkstatt untersagt werden und/oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

11. Ordnungsbestimmung

Für einzelne Bereiche können weitere Ordnungen erlassen werden. Weitere Ordnungen beziehen sich auf die Hausordnung und sind in geeigneter Form bekannt zu geben.

 

UnternehmerTUM MakerSpace GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer: Dr. Helmut Schönenberger
Inländische Geschäftsanschrift: Lichtenbergstr. 6, 85748 Garching
Sitz: Garching (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 2115361)
Umsatzsteuer-ID: DE297588569