WERKSTATT- UND

HAUSORDNUNG

HAUSORDNUNG

Diese Hausordnung dient dem geregelten und sicheren Miteinander in den Räumen der UnternehmerTUM MakerSpace GmbH, im Folgenden „MakerSpace“ genannt und der Erfüllung geltender gesetzlicher Vorschriften. Sie gilt für alle Personen im MakerSpace.

1. Hausrecht

1.1 Das Hausrecht wird von der Geschäftsleitung ausgeübt. Die Geschäftsleitung ist jederzeit berechtigt, für Teilbereiche der Einrichtung Hausrechtsbeauftragte zu benennen.

1.2 Die in Ausübung des Hausrechts von der Geschäftsleitung getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen gehen denen der Hausrechtsbeauftragten in jedem Fall vor.

2. Öffnungszeiten

Die Räume des MakerSpace sind, bis auf besondere Veranstaltungen, grundsätzlich geöffnet von:

Dienstag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind die Räume geschlossen zu halten. Sind Ausnahmefälle erforderlich, so regelt die Geschäftsleitung den allgemeinen Dienstbetrieb außerhalb der Öffnungszeiten.

3. Sicherheit und Ordnung

3.1 Alle Personen sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Einbruch verhütet und alle technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden.

3.2 Für das Abschließen der Räume sind die Mitarbeiter verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung und das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume. Das gewaltsame Öffnen von Türen und Fenstern ist verboten.

3.3 Nach Beendigung der Arbeit ist die Arbeitsstätte zu verlassen, insbesondere darf das Reinigungspersonal nicht behindert werden.

3.4 Bei Regen, Sturm und Schneetreiben sind die Fenster rechtzeitig zu schließen. Unsere Einrichtung ist grundsätzlich der Wetterlage entsprechend zu sichern.

3.5 In sämtlichen Räumen, insbesondere den Toiletten und Werkstätten, ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle aller Art dürfen nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Gefahrstoffe und Sondermüll sind in Absprache mit unserem Personal in dafür geeigneten Behältern zu entsorgen und dürfen nur mit Einwilligung des Betreibers auf das Gelände verbracht werden.

3.6 Festgestellte Schäden und Mängel sowie Unregelmäßigkeiten oder besondere Vorkommnisse sind unverzüglich an den Betreiber zu melden.

3.7 Das Rauchen in den Räumen ist untersagt. Ausgenommen sind ausgewiesene Bereiche.

3.8 Die Benutzung von Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards, Rollern oder Ähnlichem ist in den Räumen und Anlagen nicht gestattet.

3.9 Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder Betäubungsmitteln stehen, die ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, haben die Tätigkeit einzustellen. Personen in Schwangerschaft und Stillzeit dürfen in unseren Werkstätten nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuschG), auf das der Betreiber ausdrücklich Bezug nimmt und für anwendbar erklärt, arbeiten.

3.10 Der Konsum und die Verbreitung von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln und   Drogen sind in unseren Räumen verboten.

3.11  Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

3.12 Informieren Sie uns bitte in Ihrem eigenen Interesse über eine mögliche Schwangerschaft. Die Schwangerschaft und die Stillzeit ist eine besonders gesetzlich geschützte Lebenszeit, die zu beachten ist.

4. Brandschutz

4.1 Alle Personen haben sich mit den Brandschutzeinrichtungen vertraut zu machen.

4.2 Jede Person hat sich in unseren Räumen mit dem Fluchtwegeplan vertraut zu machen.

4.3 Brandschutzanlagen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt werden.

4.4 Eine missbräuchliche Verwendung der Feuerlöscheinrichtungen ist verboten.

4.5 Die zentrale Notrufnummer ist: 089 289 112.

5. Genehmigungspflichtige und unzulässige Betätigungen

In den Räumen und Anlagen des MakerSpace bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis (Einwilligung):

  • das Aushängen von Anschlägen und Plakaten sowie das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern,
  • Film-, Foto- und Tonaufnahmen,
  • jede Art des Vertriebs von Waren und des Sammelns von Bestellungen.

Nicht zugelassene Aushänge werden kostenpflichtig entfernt. Über Genehmigungen entscheidet die Geschäftsleitung.

6. Leitlinien

6.1 Im MakerSpace pflegen wir die Kultur der offenen Kommunikation zur Ideenfindung, Entscheidungsfindung und Problemlösung. Nur der Austausch unterschiedlicher Standpunkte führt letztlich zur besten Lösung.

6.2 Wir dulden keine Form der Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt. Dies betrifft unser Handeln innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Unabhängig der Anforderungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

6.3 Wir wertschätzen unsere Mitarbeiter, Mitglieder, Kunden, Partner und Lieferanten. Die Unterschiede in Alter, Geschlecht, Religion, Kultur und Fähigkeiten verstehen wir als Bereicherung.

7. Fundsachen

Fundsachen im Haus sind beim Empfang abzugeben oder abzuholen. Durch die Annahme entsteht kein Haftungsanspruch oder Anspruch auf Verwahrung. Angenommene Fundsachen werden höchsten für 1 Jahr vom MakerSpace aufbewahrt und anschließend entsorgt.

8. Ahndung von Verstößen

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, dem Zuwiderhandeln von Personen, kann die weitere Nutzung der Werkstatt untersagt werden und/oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

9. Ordnungsbestimmung

Für einzelne Bereiche können weitere Ordnungen erlassen werden. Weitere Ordnungen beziehen sich auf die Hausordnung und sind in geeigneter Form bekannt zu geben.

UnternehmerTUM MakerSpace GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer: Dr. Helmut Schönenberger

Inländische Geschäftsanschrift: Lichtenbergstr. 6, 85748 Garching

Sitz: Garching (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 2115361)

Umsatzsteuer-ID: DE297588569

WERKSTATTORDNUNG

1. Rechtsgrundlage

Grundlage dieser Werkstattordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), DGUV – Vorschrift 1, die Gefahrstoffverordnung sowie das Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung.

2. Ziele

Die vorliegende Werkstattordnung soll eine dem Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz entsprechende sichere Nutzung der Werkstatt gewährleisten.

Dazu ist ein sachkundiger und fachkundiger Umgang mit Gebäude, Einrichtung, Anlagen, Betriebsmitteln sowie Energie, Wasser und anderen Medien nötig. Sie sind so zu verwenden, dass:

  • die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird,
  • die Unfallgefahr gering bleibt,
  • die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt,
  • und keine Umweltbelastungen

3. Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder haben die Werkstattordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie zu befolgen
  • Alle hierin zitierten Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Betriebsanweisungen sind am Empfang der Werkstatt einzusehen
  • Die Kenntnisnahme und Beachtung wird mit Unterschrift bei der allgemeinen Sicherheitseinweisung von allen Mitarbeitern und Mitgliedern bestätigt
  • Alle Mitglieder beachten die persönliche Einhaltung des Arbeitszeit-, Mutterschutz- sowie Jugendschutzgesetzes 

4. Regeln

4.1. Allgemeine Regeln

    • Alle Arbeiten in der Werkstatt sind so zu verrichten, dass weder Personen noch Infrastruktur des MakerSpace beschädigt werden und niemand gefährdet wird
    • Bei der Durchführung gefährlicher Arbeiten sind in der Nähe befindliche Personen über die Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren
    • Zugangstüren sind geschlossen zu halten
    • Arbeitsplätze sind nach Arbeitsende aufgeräumt und gesäubert zu verlassen. Im Zweifel sind die geeigneten und notwendigen Säuberungs- und Wartungsschritte nach Beendigung der Arbeiten der Betriebsanleitung zu entnehmen und durchzuführen.
    • Von dem Betreiber zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien, wie beispielsweise Schrauben, Kleineisen, etc. dürfen erst nach Rücksprache mit dem MakerSpace Personal genutzt werden
    • Arbeitsmittel werden an ihren Aufbewahrungsort zurückgebracht
    • Übernachtungen sind in den Räumen von MakerSpace nicht gestattet
    • Das Filmen und Fotografieren in der Werkstatt ist untersagt, es sei denn, MakerSpace hat dies dem Mitglied ausdrücklich erlaubt

4.2. Nutzung

  • Tätigkeiten dürfen nicht ohne vorherige, allgemeine Sicherheitseinweisung in einem erfolgreich absolvierten Sicherheitskurs und ggf. maschinenspezifischen Einführungskurs verrichtet werden
  • Personen haben der Tätigkeit entsprechende, persönliche Schutzausrüstung zu benutzen und zu tragen. Es sind alle Schutzmaßnahmen einzuhalten und ist Schutzkleidung zu tragen, sofern und soweit die Betriebsanleitung der bedienten Maschinen dies vorsieht, es in der Werkstatt durch Aushang kenntlich gemacht ist oder durch Personal des Betreibers angeordnet wird
  • Maschinen, Werkzeuge und Anlagen dürfen nur gemäß den Betriebsanleitungen entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung genutzt werden
  • Es ist untersagt, Werkzeuge und Maschinen in ihrer technischen oder softwareseitigen Konfiguration zu verändern, soweit dies nicht in der Betriebsanleitung ausdrücklich erlaubt wird
  • Die Nutzung der Werkstatt durch Personen, die nicht Mitglieder sind, bedarf der Einwilligung des Betreibers
  • Arbeiten an Maschinen und Werkzeugen in der Werkstatt sind nur eingewiesenen Personen erlaubt. Der Betreiber kann anordnen, dass Arbeiten an einzelnen Maschinen oder Betriebsmitteln nur nach erfolgreichem Abschluss eines spezifischen Schulungs- oder Einweisungskurses erlaubt sind

4.3. Sicherheitseinrichtungen

  • Personen haben sich vor Beginn ihrer Tätigkeit über die Sicherheitseinrichtungen sowie über deren Standorte und Funktionen zu informieren
  • Beschädigungen an Arbeitsmitteln sind umgehend den Werkstattmitarbeitern zu melden
  • Fluchtwege und Rettungswege sind stets freizuhalten

4.4. Gefahrstoffe

  • Jeder Umgang mit Gefahrstoffen ist mit dem Gefahrenstoffbeauftragten abzustimmen. Gefahrstoffe dürfen nicht ohne Einwilligung des Betreibers in die Räumlichkeiten gebracht werden
  • Gefahrstoffe dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern gefüllt und gelagert werden
  • Gefahrstoffe müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht in die Umwelt gelangen
  • Das jeweilige Sicherheitsdatenblatt ist für das mitgebrachte Material unaufgefordert vorzulegen sowie vor der Verwendung zu lesen und zu beachten

4.5. Erste Hilfe

  • Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten und MakerSpace-Personal ist zu informieren
  • In den Werkstätten ist eine Liste der Notrufnummern und Ersthelfer vorhanden
  • Die zentrale Notrufnummer ist die 089 289 112

4.6. Hygiene

  • Für die Reinigung der Hände und der Haut ist der Hautschutzplan zu beachten
  • Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz ist zu achten
  • Offene Lebensmittel und Getränke sowie Glasflaschen sind im Werkstattbereich nicht erlaubt
  • Die Druckluft an den Maschinen ist umsichtig zu verwenden 

5. Betriebsanweisungen

  • Für die Benutzung der Betriebseinrichtungen und Arbeitsmittel sind die entsprechenden Betriebsanweisungen zu beachten
  • Bei Unklarheiten über Arbeitsprozesse ist das MakerSpace-Personal zu befragen
  • Über die Nutzung einzelner Einrichtungen, Räume, Werkzeuge und Maschinen entscheidet ausschließlich und letztverbindlich das Maker-Personal. Anspruch auf Benutzung einzelner Maschinen oder Räume für bestimmte Zeiten besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, den Zugang zu einzelnen oder allen Maschinen durch ein verbindlich zu benutzendes, kalenderbasiertes Belegungssystem zu regeln 

6. Inkrafttreten

Die Werkstattordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die Werkstattordnung ist eine Ergänzung nach § 10 der Hausordnung.

 

UnternehmerTUM MakerSpace GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer: Dr. Helmut Schönenberger

Inländische Geschäftsanschrift: Lichtenbergstr. 6, 85748 Garching

Sitz: Garching (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 2115361)

Umsatzsteuer-ID: DE297588569