1. Rechtsgrundlage 

Grundlage dieser Werkstattordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), DGUV-Vorschrift 1, die Gefahrstoffverordnung sowie das Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung. 

2. Ziele 

Die vorliegende Werkstattordnung soll eine dem Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz entsprechende sichere Nutzung der Werkstatt gewährleisten. Dazu ist ein sachkundiger und fachkundiger Umgang mit Gebäude, Einrichtung, Anlagen, Betriebsmitteln sowie Energie, Wasser und anderen Medien nötig. 

Sie sind so zu verwenden, dass: 

  • die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird,
  • die Unfallgefahr gering bleibt,
  • die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt,
  • und keine Umweltbelastungen entstehen. 

3. Pflichten der Kunden 

(1)
Alle hierin zitierten Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Betriebsanweisungen sind am Empfang der Werkstatt einzusehen. Die Kenntnisnahme und Beachtung wird mit Unterschrift bei der allgemeinen Sicherheitseinweisung von allen Mitarbeitern und Kunden bestätigt. Alle Kunden beachten die persönliche Einhaltung des Arbeitszeit-, Mutterschutz- sowie Jugendschutzgesetzes. 

(2)
Alle Kunden haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der Werkstatt nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt oder gestört werden. Unmittelbar nach der Benutzung sind die Maschinen durch den Kunden gemäß den Weisungen des Betreibers entsprechend der Betriebsanleitung zu reinigen und wieder an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zu verbringen. 

(3)
Alle Kunden sind insbesondere verpflichtet, die Maschinen nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zu einer Beschädigung, Zerstörung oder Überlastung der Werkzeuge und Maschinen führen können. 

(4)
Die Kunden sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. 

4. Umgang mit Maschinen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln 

(1)
Der MakerSpace beinhaltet ein umfangreiches Angebot an elektrisch betriebenen Maschinen, die große Verletzungsgefahren mit sich bringen. Außerdem können Maschinen durch unsachgemäße Benutzung beschädigt werden. Vor der Nutzung der Maschinen haben sich die Besucher zum arbeitsgerechten Verhalten in der Werkstatt unterweisen und an den Maschinen durch Mitarbeiter des MakerSpace einweisen zu lassen (Einführungskurs). 

(2)
Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte sowie Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sind zu befolgen. 

(3)
Alle schriftlichen Anweisungen sind jederzeit in der Werkstatt zugänglich. Elektrische Betriebsmittel des Besuchers dürfen nicht in Betrieb gesetzt werden. 

(4)
Bei Zweifeln über Funktionsweise und Funktionsfähigkeit einer Maschine ist die Arbeit damit sofort einzustellen und das Personal des MakerSpace zu benachrichtigen. 

(5)
Es sind die Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen der einzelnen Maschinen zu beachten. 

(6)
Mängel und Schäden an Maschinen und Anlagen sind sofort zu melden. Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. 

(7)
Maschinen dürfen nur zur ihrer bestimmungsgemäßen Funktion benutzt beziehungsweise verwendet werden. 

(8)
An den Maschinen dürfen nur die vorgesehenen Materialien bearbeitet werden. 
 

5. Sonstige Regeln 

(1)
Alle Arbeiten in der Werkstatt sind so zu verrichten, dass weder Personen noch Infrastruktur des MakerSpace beschädigt werden und niemand gefährdet wird. Bei der Durchführung gefährlicher Arbeiten sind in der Nähe befindliche Personen über die Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren. Zugangstüren sind geschlossen zu halten. Arbeitsplätze sind nach Arbeitsende aufgeräumt und gesäubert zu verlassen. Im Zweifel sind die geeigneten und notwendigen Säuberungs- und Wartungsschritte nach Beendigung der Arbeiten der Betriebsanleitung zu entnehmen und durchzuführen. Von dem Betreiber zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien, wie beispielsweise Schrauben, Kleineisen, etc. dürfen erst nach Rücksprache mit dem MakerSpace Personal genutzt werden. Arbeitsmittel werden an ihren Aufbewahrungsort zurückgebracht. Übernachtungen sind in den Räumen von MakerSpace nicht gestattet. Das Filmen und Fotografieren in der Werkstatt ist untersagt, es sei denn, MakerSpace hat dies dem Kunden ausdrücklich erlaubt.

(2)
Personen haben der Tätigkeit entsprechende, persönliche Schutzausrüstung zu benutzen und zu tragen. Es sind alle Schutzmaßnahmen einzuhalten und ist Schutzkleidung zu tragen, sofern und soweit die Betriebsanleitung der bedienten Maschinen dies vorsieht, es in der Werkstatt durch Aushang kenntlich gemacht ist oder durch Personal des Betreibers angeordnet wird. Maschinen, Werkzeuge und Anlagen dürfen nur gemäß den Betriebsanleitungen entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung genutzt werden. Es ist untersagt, PCs, Werkzeuge und Maschinen in ihrer technischen oder softwareseitigen Konfiguration zu verändern, soweit dies nicht in der Betriebsanleitung ausdrücklich erlaubt wird.

(3)
Der Kunde hat bei Belegung seines Arbeitsplatzes diesen auf seinen einwandfreien Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen sind vor Beginn seiner Arbeit in der Werkstatt einem Mitarbeiter des Betreibers zu melden. Sobald der Kunde einen möglichen Mangel, Schäden, Verschleiß oder ein Sicherheitsrisiko bei einem Werkzeug oder einer Maschine feststellt, hat es die Nutzung unverzüglich einzustellen und den Betreiber unverzüglich zu informieren.

(4)
Die Nutzung und das Betreten der Werkstatt durch Personen, die nicht Kunden sind, bedarf der Einwilligung des Betreibers. 

(5)
Alle Kunden haben sich vor Beginn ihrer Tätigkeit über die Sicherheitseinrichtungen sowie über deren Standorte und Funktionen zu informieren. Beschädigungen an Arbeitsmitteln sind umgehend den Werkstattmitarbeitern zu melden. Fluchtwege und Rettungswege sind stets freizuhalten. 

(6)
Jeder Umgang mit Gefahrstoffen ist mit dem Gefahrenstoffbeauftragten abzustimmen. Gefahrstoffe dürfen nur mit Einwilligung des MakerSpaces in die Räumlichkeiten gebracht werden. Gefahrstoffe dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern gefüllt und gelagert werden. Gefahrstoffe müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Das jeweilige Sicherheitsdatenblatt ist für das mitgebrachte Material unaufgefordert vorzulegen sowie vor der Verwendung zu lesen und zu beachten. 

(7)
Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten und MakerSpace-Personal ist zu informieren. In der Werkstatt ist eine Liste der Notrufnummern und Ersthelfer vorhanden. Die zentrale Notrufnummer ist die 089 289 112. 

(8)
Für die Reinigung der Hände und der Haut ist der Hautschutzplan zu beachten. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz ist zu achten. Offene Lebensmittel und Getränke sowie Glasflaschen sind im Werkstattbereich nicht erlaubt. Die Druckluft an den Maschinen ist umsichtig zu verwenden. 

(9)
Minderjährigen ist der Zutritt erst ab 12 Jahren erlaubt. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können sich nur mit Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigten als Kunde anmelden. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen zusätzlich zu der vorstehenden Regelung bestimmte gekennzeichnete Bereiche in der Werkstatt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von dieser schriftlich beauftragten Begleitperson, die mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat, betreten. Etwaige weitere Altersbeschränkungen und/oder Begleitpflichten durch Erziehungsberechtigte bei bestimmten Kursen sind in den jeweiligen Kursinformationen enthalten. 

Infoblatt über die Schutzbedürftigen Personen 

6. Betriebsanweisungen 

(1)
Für die Benutzung der Betriebseinrichtungen und Arbeitsmittel sind die entsprechenden Betriebsanweisungen zu beachten. Bei Unklarheiten über Arbeitsprozesse ist das MakerSpace-Personal zu befragen. 

(2)
Über die Nutzung einzelner Einrichtungen, Räume, Werkzeuge und Maschinen entscheidet ausschließlich und letztverbindlich das MakerSpace-Personal. 

(3)
Anspruch auf Benutzung einzelner Maschinen oder Räume für bestimmte Zeiten besteht nicht. 

(4)
Der Betreiber behält sich vor, den Zugang zu einzelnen oder allen Maschinen durch ein verbindlich zu benutzendes, kalenderbasiertes Belegungssystem zu regeln. 

7. Haftung 

(1)
Der Besucher haftet für von ihm in die Werkstatt mit eingebrachtes Werkzeug, Material und andere Gegenstände. Eine Haftung des MakerSpace hierfür ist ausgeschlossen. 

(2)
Für Personen- und Sachschäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen entstehen, haftet der/die Schädigende im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 

(3)
Die Werkstattordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. 

 

Stand: 01.05.2025